Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten.

Privatgutachten

Privatgutachten, auch Parteigutachten genannt, sind Gutachten die von privaten Unternehmen oder Privatpersonen beauftragt werden. Dazu zählen auch die Versicherungsgutachten, Behördengutachten usw. Privatgutachten sind mit dem jeweiligen Auftraggeber frei verhandelbar.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten dagegen werden von Gerichten oder Staatsanwaltschaften durch einen Beschluss oder einer Verfügung in Auftrag gegeben. Gerichtsgutachten unterliegen gesetzlichen Bestimmungen und werden durch das JVEG abgerechnet.

Je nach Sachverhalt werden Gutachten als Schadensgutachten, Wertgutachten, Mängelgutachten, Tatsachengutachten usw. bezeichnet.

Schadensgutachten / Mängelgutachten

Probleme im EDV-Bereich kann man meistens nicht mit dem Augenschein beurteilen. Ob eine Anlage defekt ist, welchen Wert ein entstandener Schaden hat und wer dafür verantwortlich ist, kann oftmals nur durch einen EDV-Sachverständigen aufgeklärt werden. Defekte EDV-Systeme, nicht funktionierende Netzwerke oder schlecht programmierte Software können durch einen EDV-Sachverständigen untersucht, Schäden bzw. Mängel beurteilt und die Ergebnisse in einen IT-Gutachten fachgerecht dokumentiert werden.

Besonders Versicherungsgesellschaften haben ein großes Interessen an Schadens- und Wertgutachten. Diese werden dann meist als Versicherungsgutachten bezeichnet.

Wertgutachten von EDV-Systemen

Sollen EDV-Systeme veräußert werden, können durch Wertgutachten bzw. Wertermittlungsgutachten der tatsächliche Verkehrswert einer EDV-Anlage festgestellt werden. Ein vorliegendes Wertgutachten gibt bei einem beabsichtigten Verkauf Aufschluss über den zu erzielenden Preis. Bei Einkauf wiederum kann anhand des Gutachtens bewertet werden, ob es sich um eine lohnenswerte Investition handelt.

Interessenten sind hier vor allem Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter und Leasinggesellschaften.

Tatsachengutachten im Bereich der Computerkriminalität / Internetkriminalität

Neben dem Bereich der Schadens- Wert- und Mängelgutachten liegt einer der heutige Tätigkeitsschwerpunkte eines EDV-Sachverständigen im Bereich der Cybercrime (Computerkriminalität / Internetkriminalität). Die Aufgabenbereiche als EDV-Sachverständiger stehen in solchen Fällen oft im engen Zusammenhang mit Beweismittelsicherung bei Sicherheitsvorfällen und computerforensischen Untersuchungen nach Hacker-Einbrüchen.

Derartige Auswertungen werden oft von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in Anspruch genommen.

Aber auch Unternehmen sehen sich immer öfter gezwungen, nach Sicherheitsvorfällen einen EDV-Sachverständigen mit der forensischen Untersuchung (digitale Spurensuche) zu beauftragen. Schwerpunkt dabei ist es, die Vorfälle aufzuklären, den Täter zu entlarven und gegebenenfalls gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dies geschieht oft in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern oder Steuer- oder Wirtschaftsprüfern.

Die Hauptthemen mit dem sich die heutige Computer- und Internetkriminalität auseinander setzen muss sind:

  • Datendiebstahl und Datenmissbrauch,
  • Wirtschaftsspionage und Industriespionage,
  • Identitätsdiebstahl und Geheimnisverrat,
  • Raubkopien und Plagiaten,
  • Computerbetrug,
  • Erpressung durch Kryptotrojaner (Ransomware).

Auch im privaten Bereich finden sich immer mehr Opfer durch illegale Handlungen wie Identitätsdiebstahl, Datenmissbrauch, Stalking, Mobbing so wie Phishing von Zugangsdaten oder PINs und TANs von Onlinebanking. Diese Handlungen betreffen nicht nur Desktops und Notebooks, sondern immer mehr auch Mobilgeräte wie Handys, Smartphones und Tablet-PCs. Die gestohlenen oder manipulierten Daten werden gegebenenfalls über das Internet verkauft, verbreitet oder für eigene, weitergehende Hacker-Angriffe missbraucht.

Des Weiteren können die gehackten Computer in sogenannte BOT-Netze integriert werden oder dienen als Sprungbrett für weitere Hacker-Angriffe auf andere Computersysteme. Dies bleibt für den Anwender oft unbemerkt.

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Unser Sachverständiger Markus Ferdinand ist geprüfter Sachverständiger vom Bund deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF e.V.) – hier geht es zur Website vom BDSF.

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